Dieser Selbstverteidigungsschirm ist ebenso robust wie zweckmäßig. Unter normalen Umständen ist der Selbstverteidigungsschirm als eleganter Regenschirm mit automatischem Öffnungsmechanismus verwendbar und erfüllt seinen Zweck, den Träger vor Regen und Nässe zu schützen.
Wenn es aber darauf ankommt, stellt der Selbstverteidigungsschirm auch eine neue, auf den ersten Blick nicht erkennbare andere Seite unter Beweis:
Der extrem widerstandsfähige Glasfaserverbundstoff des Stabes, der auch dem Gewicht eines Menschen standhält, die kraftvollen Rippen aus Fiberglas sowie der massive Hartholzknauf, der auch beim Auftreffen auf Beton nicht splittert, verwandeln den Regenschirm in einen vielseitig einsetzbaren und jederzeit verlässlichen Selbstverteidigungsschirm, der seinen Träger nicht im Stich lässt.
Budoten darf keine Rechtsberatung leisten. Da jedoch immer wieder die Frage aufkommt, ob das Mitführen dieses Selbstverteidigungsschirms zu einer Strafanzeige führen könnte, möchten wir diese Frage mit einem klaren: Es kommt darauf an. beantworten.
Das Waffenrecht ist kein starres Recht, sondern wird stets situationsbedingt auslegt und angewendet. Es kann daher keine Garantie dafür geben, dass dieser Selbstverteidigungsschirm - ja im Grunde jeder Regenschirm - nie als Waffe oder waffenähnlicher Gegenstand eingestuft wird.
Um ein vielleicht etwas leichter eingängiges Beispiel zu bringen: Ein Hammer oder eine Axt sind ihrer Bestimmung nach Werkzeuge und werden deshalb nicht als Waffe eingestuft.
Dennoch kann das Mitführen eines Hammers oder einer Axt im öffentlichen Raum in Abhängigkeit von der Gefährdungslage verboten werden und zur Beschlagnahmung führen.
Ähnliches dürfte auch für den Selbstverteidigungsregenschirm gelten. Zunächst einmal ist der Regenschirm an sich keine Waffe sondern ein ganz normaler Regenschirm.
Der Selbstverteidigungsschirm wird vom Polizeibeamten zunächst als Regenschirm wahrgenommen. Als solcher ist der Selbstverteidigungsschirm auch erkennbar und dürfte ohne konkrete Anhaltspunkte wohl auch kaum zu einer anderen Einstufung führen.
Dennoch könnte bei bestimmten Anlässen auch das Mitbringen von Regenschirmen im Allgemeinen untersagt werden, so dass in diesem Fall der das Mitführen des eines Regenschirms nicht gestattet ist. Doch auch in dieser Situation dürfte der Selbstverteidigungsschirm wohl eher als Regenschirm denn als Selbstverteidigungsschirm eingezogen werden.
Die Gefahr, dass der Selbstverteidigungsschirm als Waffe eingestuft wird, dürfte unter normalen Umständen nicht gegeben sein. Somit dürfte unter normalen Umständen auch nicht mit einer Anzeige wegen verbotenem Waffenbesitz oder dem Mitführen von verbotenen Gegenständen zu rechnen sein.
Hersteller-Angaben:Unzerbrechlicher Regenschirm - ein unscheinbares Selbstverteidigungsmittel, das Sie überall bei sich tragen können.
Der Stab des Schirms besteht aus einem speziellen, extrem widerstandsfähigen Glasfaserverbundstoff. Die Rippen werden aus Fiberglas und der Knauf aus massivem Hartholz gefertigt. Der Schirm ist praktisch unzerbrechlich, egal wie hart er strapaziert wird. Der Schirm hält dem Gewicht eines Menschen stand und der Holzknauf steckt selbst kraftvolle Schläge gegen eine Betonwand weg, ohne zu splittern oder zu brechen.
- - voll funktionsfähiger, eleganter Regenschirm mit automatischem Öffnungsmechanismus
- - Der Schirm schützt zuverlässig vor Wind und Wetter - er ist wenige Minuten nach Gebrauch wieder trocken
- - Der Stab ist praktisch unzerbrechlich, er hält sogar dem Gewicht eines Menschen bis zu 100 kg stand
- - wiegt bei einer Länge von 90 cm gerade mal knappe 700 Gramm
- - kann überall legal getragen werden (selbst in Flugzeugen und in Amtsgebäuden)
- - Der Schirm enthält keine ungewöhnlichen Bestandteile und das einzige Metall ist die unverwüstliche Edelstahlspitze
- - Der elegante Knauf besteht aus massivem Hartholz
- - Der Schirm wird inklusive einer Schutzhülle mit praktischer Trageschlaufe geliefert
Die Farbe des Knaufs ist braun.